Neues Arbeitsrecht: Was du als Arbeitgeber jetzt tun musst. Mit Arbeitsrechtsexpertin Christina Linke
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Neues Arbeitsrecht: Was du als Arbeitgeber jetzt tun musst. Mit Arbeitsrechtsexpertin Christina Linke
Neues Arbeitsrecht: Was du als Arbeitgeber jetzt tun musst
Jedes Jahr gibt es neue Gesetze und im Arbeitsrecht bedeutet das für Arbeitgeber nie etwas Gutes.
In Deutschland muss der Arbeitnehmer geschützt werden.
Arbeitsrecht in Deutschland ist Arbeitnehmerschutzrecht.
So kann beispielsweise eine Arbeitsvertrag durch Nichts-Tun geschlossen, aber nur schriftlich beendet werden.
Hier gleich der Disclaimer: Ich bin kein Jurist und leiste hier keinerlei Rechtsberatung, sondern gebe nur meine persönliche Meinung kund. Im Zweifel solltest du immer einen Anwalt oder qualifizierte juristische Beratung holen.
Vorschrifte ergänzen und erweiten. Hier geht es heute um die Regelung zur Zeiterfassung und die sogenannten Nachweisgesetze.
Zu ersterem sind zum Zeitpunkt des Interview noch eine klaren Regeln, wie die Erfassung zu erfolgen hat, veröffentlicht.
Zu den Nachweisgesetzen gibt es nun zusätzliche Sachverhalte, die dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden müssen. Das gilt vor allem für neu geschlossene Arbeitsverträge. Eine Nichteinhaltung kann hier empfindlich Strafen mit sich bringen.
Also mehr Papierkram – aber es steckt auch eine Chance in diesen neuen Regeln.
Es ist eine einmalige Gelegenheit, die Arbeitsverträge auf den neuesten Stand zu bringen und viele Risiken und Gefahren auszuschließen. Also nutze diese Chance, um Risiken und mögliche Kosten zu vermeiden.
Mit der bekannten Arbeitsrechtsexpertin habe ich dieses Thema besprochen. Alle wichtige Infos von der Expertin findest du in der heutigen Episode des VertriebsFunk Podcast.
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Personen in der Folge:
👤 Christina Linke, Arbeitsrechts & Personalexpertin für Unternehmer
👤 Christopher Funk bei LinkedIn
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